AGB
AGB
Die Reinigung aller Fahrzeuge in der Autowaschstraße der M. Sauber GmbH in Trier erfolgt auf Basis der
gesetzlichen Bestimmungen und unter Zugrundelegung der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1.
Der
Waschanlagenbetreiber gewährleistet eine dem Stand der
Waschanlagentechnik entsprechende Reinigung der Fahrzeuge. Der Benutzer
hat etwaige Ansprüche auf Nachbesserung wegen unzureichender Reinigung
unverzüglich nach Verlassen der Waschstraße geltend zu machen.
2.
Das
Personal der Waschstraße kann Fahrzeuge zurückweisen, bei denen
aufgrund besonderer Umstände die Benutzung der Waschstraße zu
Beschädigungen führen könnte.
3.
Der
Benutzer der Waschanlage verpflichtet sich, den Betreiber bzw. dessen
Personal auf etwaige Vorschäden am Fahrzeug hinzuweisen.
4.
Der
Waschanlagenbetreiber haftet nur für den unmittelbaren Schaden,
Folgeschäden werden nicht ersetzt, es sei denn, dass der
Waschanlagenbetreiber diese grob fahrlässig oder vorsätzlich
verschuldet.
5.
Ausgeschlossen
ist die Haftung für Schäden, die durch Nichtbeachtung der deutlich
angebrachten Einfahrt- und Benutzungsanweisungen verursacht wurden, es
sei denn, dass der Waschanlagenbetreiber mit grober Fahrlässigkeit
handelt.
6.
Ersatzansprüche
sind unmittelbar nach dem Waschvorgang und vor Verlassen des
Betriebsgrundstückes dem Waschanlagenbetreiber mitzuteilen.
7.
Von der Haftung ausgeschlossen sind
- Reifen und Felgen mit einer Breite von mehr als 40 cm
- Reifen und Felgen mit einer Höhe von weniger als 6 cm
- Felgen mit überstehendem Felgenrand
- Fahrzeuge mit Spurverbreiterungen an der Hinterachse
- Fahrzeuge mit nicht werksmäßig angebrachten, nachgerüsteten Fahrzeugteilen
- von Fahrzeugsensoren ausgelöste Schäden
- Oldtimer mit einem Alter von über 20 Jahren
- Schäden an eloxierten Teilen
Falls diese Haftungsausschlüsse nicht beachtet werden, erfolgt die Autowäsche ausschließlich auf eigene Gefahr.
8.
Sollte
eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden,
so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
9.
Der
Waschanlagenbetreiber haftet nicht für Schäden an vom Fahrzeug
abstehenden Teilen, so das Abstehen nicht bestimmungsgemäß ist
(eingeklappte Außenspiegel o. ä.)